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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 19 A 2265/02   

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https://dejure.org/2004,18199
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 19 A 2265/02 (https://dejure.org/2004,18199)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2004 - 19 A 2265/02 (https://dejure.org/2004,18199)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2004 - 19 A 2265/02 (https://dejure.org/2004,18199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 10; ; AuslG § 16 Abs. 5; ; AuslG § 44 Abs. 1; ; AuslG § 44 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis um Ruhestand im Bundesgebiet zu verbringen; Bestreiten des Lebensunterhaltes im Wesentlichen aus dem erworbenen Rentenanspruch ; Ruhestandseinwanderung aufgrund Wiederkehrrechts; "Große Witwenrente" ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1992 - 13 B 11583/92

    Ausländerbehörde ; Aufenthaltsgenehmigung; Versagungsgrund;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 19 A 2265/02
    Engels, in: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand: Dez. 2003, § 16 Rn. 136; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand: Dez. 2003, § 16 Rn. 36; Wegner, Ältere Ausländer - Zwischen Wiederkehr und Einbürgerung, sozialer Not und Aufenthaltsbeendigung, ZAR 1994, 118; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29.11.1992 - 13 B 11583/92 -, InfAuslR 1993, 124 (125).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - 11 B 1.06

    Wiederkehr eines rentenberechtigten Ausländers

    Da § 37 Abs. 5 AufenthG lediglich einen Regelanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gewährt, muss der wiederkehrende Ausländer nach seinen individuellen Verhältnissen dem vom Gesetz zu Grunde gelegten Regelfall eines ausländischen Rentners entsprechen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. April 2004 - 19 A 2265/02 -, zitiert nach juris Rn 25 m.w.N.) bzw. darf sich aufgrund seiner individuellen Verhältnisse nicht so deutlich von dem typischen Erscheinungsbild eines wiederkehrenden Rentners, der seinen Lebensabend in der Bundesrepublik verbringen will, unterscheiden, dass die Einräumung eines Rückkehranspruchs ungerechtfertigt erscheinen müsste (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. November 1992 - 13 B 11583/92 -, zitiert nach juris, Rn. 6; vgl. auch Engels in: GK-AuslR, § 16 Rn 136; Renner, AuslR, § 37 Rn 25).
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